seit 1991 in Lörrach

letztes Update :    7. Mai 2012

 

die SommerSaison  -  KursTermine ab Mai 2012

 

FrühJahrsSaison  -  KursTermine ab März 2012

 

 

der Neue ab April:ab April 2012 speziell für TanzKreisEinsteiger

stets gesucht: GastDamen und GastHerren  -  bitte melden Sie sich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir machen die fröhlichen Tänzer !

OnlineAnmeldung KidsDance und StreetDance

 

KursAuswahl 

 

 

Persönliche Angaben:

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Mitteilungen  an die TanzSchule

 

 

ISollten wir noch irgend etwas beachten?  (z.B.  "KörperGröße 2.20 Meter" oder "bitte keine KursBestätigung -  soll eine Überraschung sein!")

 

 

Allgemeine GeschäftsBedingungen

 

 

Auch das muß sein:

  • KidsDance 1 :
  •       eine UnterrichtsStunde dauert 45 Minuten
  •       bei Anmeldung werden unvollständige Monate anteilig mit 5.- Euro pro Pers./Std. berechnet
  •       der gewählte MonatsBeitrag beträgt 20.- Euro pro Person (kein Beitrag im August, entspricht 11 MonatsRaten im Jahr)
  •       der gewählte JahresBeitrag beträgt 200.- Euro pro Person und wird im voraus fällig
     
  • KidsDance 2, 3 und StreetDance :
  •       eine UnterrichtsStunde dauert 60 Minuten
  •       bei Anmeldung werden unvollständige Monate anteilig mit 6.- Euro pro Pers./Std. berechnet
  •       der gewählte MonatsBeitrag beträgt 25.- Euro pro Person (kein Beitrag im August, entspricht 11 MonatsRaten im Jahr)
  •       der gewählte JahresBeitrag beträgt 250.- Euro pro Person und wird im voraus fällig
     
  • alle Gruppen :
  • der Unterricht ist regelmäßig und fortlaufend (er hat also kein Start- oder EndDatum)
  • die TanzSchule garantiert 32 UnterrichtsWochen im Jahr gemäß TanzSchulFerienKalender
  • UnterrichtsStunden entfallen an gesetzlichen FeierTagen und (ca.) in den SchulFerien (Lörrach)
  • MonatsBeiträge werden monatlich per LastSchrift von Ihrem deutschen Konto abgerufen
  • JahresBeiträge können Sie überweisen, in bar oder per EC-Karte begleichen oder abbuchen lassen
  • KursHonorare verstehen sich incl. GEMA-Gebühr und MehrWertSteuer (derzeit 19% MwSt.)
  • HonorarÄnderungen aufgrund geänderter MehrWertSteuer benötigen keine schriftliche Ankündigung
  • ungeachtet des EintrittsDatums ist die beidseitige KündigungsFrist 4 Wochen zum QuartalsEnde
  • eine Kündigung ist nur in der SchriftForm möglich (Post, Fax, Mail oder persönliche Abgabe)
  • Termin- und HonorarÄnderungen seitens der TanzSchule müssen 6 Wochen vor QuartalsEnde schriftlich mitgeteilt werden
  • die WeiterGabe des UnterrichtsStoffes sowie dessen gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt
  • das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt

Wie möchten Sie Ihren TanzKurs begleichen?

ZahlungsMethode

 

 

 

 

 

 

 

Möchten Sie, dass wir das KursHonorar von Ihrem Konto abrufen ?

 

 

. . .  dann erteilen Sie uns bitte hiermit den Auftrag:
Ich ermächtige die TanzSchule Neugebauer widerruflich, das KursHonorar von meinem Konto durch LastSchrift einzuziehen.

 

 

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Ja. ich erkenne die Allgemeinen GeschäftsBedingungen an.
Bei Minderjährigen: Eine Anmeldung undTeilNahme am Kurs setzt das Einverständnis beider ErziehungsBerechtigten voraus !

 

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Wenn Sie das Kleingedruckte “Auch das muß sein:” gelesen haben und akzeptieren,
Ihre Angaben stimmen und alles ausgefüllt ist, können Sie jetzt den AnmeldeVorgang auslösen.

 

Die Daten werden zur betriebsinternen Organisation gespeichert und vertraulich behandelt!
Ihre Daten werden über eine unverschlüsselte Leitung versendet!